Rechtsprechung
   LSG Bayern, 16.02.2023 - L 10 AL 133/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,3261
LSG Bayern, 16.02.2023 - L 10 AL 133/22 (https://dejure.org/2023,3261)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.02.2023 - L 10 AL 133/22 (https://dejure.org/2023,3261)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Februar 2023 - L 10 AL 133/22 (https://dejure.org/2023,3261)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,3261) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • BAYERN | RECHT

    SGB III § 26 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 Hs. 2, § 137, § 143, § 341
    Arbeitslosenversicherung: Voraussetzung für zusammenhängende Arbeitsabschnitte bei Versicherungspflichtverhältnis eines Strafgefangenen

  • rewis.io

    Krankheit, Arbeitslosengeld, Versicherungspflicht, Berufung, Revision, Arbeitsleistung, Verfassungsbeschwerde, Bescheid, Arbeit, Unterbrechung, Anwartschaftszeit, Strafhaft, Rahmenfrist, Arbeitsbescheinigung, erstinstanzliche Entscheidung, rechtliche Beurteilung, kein ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vorliegen zusammenhängender Arbeitsabschnitte gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 4 S. 1 Hs. 2 SGB III ; Rechtsfolgen der Unterbrechung der Arbeitsleistung bei Ermittlung der Anwartschaftszeit für den Bezug von Arbeitslosengeld; Definition von Arbeitslosigkeit gemäß dem SGB III ; ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 05.12.2001 - B 7 AL 74/01 B

    Sozialversicherungspflicht von Strafgefangenen

    Auszug aus LSG Bayern, 16.02.2023 - L 10 AL 133/22
    Ebenso wenig können Tage der Strafhaft als Beitragszeit anerkannt werden, wenn einem Strafgefangenen aus von diesem nicht zu vertretenden Gründen keine Arbeit zugewiesen werden kann (vgl. dazu BSG, Beschluss vom 05.12.2001 - B 7 AL 74/01 B - juris; Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG - Beschluss vom 04.04.2002 - 1 BvR 288/02 -).

    Die Gründe, weshalb nicht gearbeitet wird, spielen damit also keine Rolle (vgl. dazu BSG, Urteil vom 07.11.1990 - 9b/7 RAr 112/89 - zu § 168 Abs. 3a Arbeitsförderungsgesetz; BSG, Beschluss vom 05.12.2001, a.a.O.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.06.2016 - L 20 AL 135/14 - alle nach juris).

    Dem Gesetzgeber kommt insoweit ein weiter Bewertungsspielraum zu (vgl. BSG, Beschluss vom 05.12.2001, a.a.O., vgl. zur nachgehenden nicht zur Entscheidung angenommen Verfassungsbeschwerde: BVerfG - Beschluss vom 04.04.2002 - a.a.O.).

  • BSG, 12.09.2017 - B 11 AL 18/16 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.02.2023 - L 10 AL 133/22
    Zur Begründung der hiergegen beim Bayerischen Landessozialgericht (LSG) eingelegten Berufung hat der Kläger auf das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 29.02.2014 - S 33 AL 363/13 - sowie auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12.09.2017 - B 11 AL 18/16 R - verwiesen.

    Eine andere rechtliche Beurteilung ergibt sich entgegen dem Vorbringen des Klägers auch nicht aus der Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 12.09.2017 - B 11 AL 18/16 R - Sozialgericht Duisburg, Urteil vom 29.01.2014 - S 33 AL 363/13 -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2016 - L 20 AL 135/14

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Bayern, 16.02.2023 - L 10 AL 133/22
    Die Gründe, weshalb nicht gearbeitet wird, spielen damit also keine Rolle (vgl. dazu BSG, Urteil vom 07.11.1990 - 9b/7 RAr 112/89 - zu § 168 Abs. 3a Arbeitsförderungsgesetz; BSG, Beschluss vom 05.12.2001, a.a.O.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.06.2016 - L 20 AL 135/14 - alle nach juris).

    Die vorstehend dargestellten Regelungen zum Arbeitsentgelt und zur Beitragsberechnung stellen damit auf eine tageweise Berechnung ausgehend von den tatsächlichen Arbeitstagen ab, was wiederum gesetzessystematisch dafür spricht, nur die Tage der Versicherungspflicht zu unterwerfen, an denen der jeweilige Gefangene tatsächlich - abgesehen vom gesetzlich explizit angeordneten Fall des Vorliegens von arbeitsfreien Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen innerhalb eines zusammenhängenden Arbeits- oder Ausbildungsabschnitts, § 26 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 Halbsatz 2 SGB III - gearbeitet hat (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.06.2016, a.a.O.).

  • SG Duisburg, 29.01.2014 - S 33 AL 363/13

    Erfüllung der erforderlichen Anwartschaftszeit für den Anspruch auf

    Auszug aus LSG Bayern, 16.02.2023 - L 10 AL 133/22
    Zur Begründung der hiergegen beim Bayerischen Landessozialgericht (LSG) eingelegten Berufung hat der Kläger auf das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 29.02.2014 - S 33 AL 363/13 - sowie auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12.09.2017 - B 11 AL 18/16 R - verwiesen.

    Eine andere rechtliche Beurteilung ergibt sich entgegen dem Vorbringen des Klägers auch nicht aus der Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 12.09.2017 - B 11 AL 18/16 R - Sozialgericht Duisburg, Urteil vom 29.01.2014 - S 33 AL 363/13 -).

  • BSG, 07.11.1990 - 9b/7 RAr 112/89

    Zeiten der Unterbrechung einer beitragspflichtigen Beschäftigung in der

    Auszug aus LSG Bayern, 16.02.2023 - L 10 AL 133/22
    Die Gründe, weshalb nicht gearbeitet wird, spielen damit also keine Rolle (vgl. dazu BSG, Urteil vom 07.11.1990 - 9b/7 RAr 112/89 - zu § 168 Abs. 3a Arbeitsförderungsgesetz; BSG, Beschluss vom 05.12.2001, a.a.O.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.06.2016 - L 20 AL 135/14 - alle nach juris).

    Dass der Gesetzgeber ein Versicherungspflichtverhältnis nicht generell für alle arbeitsfreien Tage bei einer Tätigkeit im Strafvollzug anordnet, ist auch von dem ihm zustehenden weiten Gestaltungsspielraum gedeckt (vergleiche dazu BSG, Urteil vom 07.11.1990, a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht